Einhägen

[546] Einhägen, 1) ein Stück Land mit einem Zaune untgeben; 2) durch Strohwische, die auf eingeschlagene Pfähle auf bestellte Felder od. Wiesen gesteckt werden, anzeigen, daß daselbst nicht Vieh gehütet werden darf.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 546.
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