[546]Einhägen, 1) ein StückLand mit einem Zaune untgeben; 2) durch Strohwische, die auf eingeschlagene Pfähle auf bestellte Felder od. Wiesen gesteckt werden, anzeigen, daß daselbst nicht Vieh gehütet werden darf.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 546.