[671] Emerĭtus (lat., röm. Ant.), Soldat, der seine Zeit (ein Prätorianer 15, ein Liniensoldat 20 Jahre) ausgedient hatte; Emerĭtum, ihre Belohnung an Geld od. Ländereien; 2) jetzt einer, der, nachdem er viele Jahre im Staats- od. Kirchendienste gestanden hat, seiner Dienste mit Beibehaltung seines ganzen od. theilweisen Gehaltes ganz od. zum Theil entlassen ist; daher: pro emerito erklären, in Ruhestand versetzen; emeritirt, in Ruhestand versetzt. [671] Emeritenanstalten, in der Katholischen Kirche Anstalten, von welchen durch Alter u. Krankheit amtsunfähig gewordene Geistliche eine Pension bekommen; dagegen sind Emeritenhäuser Häuser, in welchen dergleichen Geistliche persönliche Aufnahme u. Verpflegung finden.