[683] Emunĭtas (lat., Befreiung, Exemtion), 1) sonst Bezirk, der nicht unter der Gerichtsbarkeit des Grafen stand; 2) (E. regia), königlicher Freibrief, durch welchen der König eine Kirche in seinen Schutz nahm, od. ihr gewisse Befreiungen u. Vorrechte ertheilte.