Eremitage [1]

[840] Eremitage (fr., spr. Eremitahsch), 1) in Parks u. Gartenanlagen eine mit Stroh gedeckte hölzerne, mit Baumrinde bekleidete, od. in Felsen gearbeitete Hütte, welches die Wohnung eines Eremiten nachahmen soll. Man legt sie an einsamen, abgelegenen, von Holz u. Bergen umgebenen Orten, ohne irgend architektonische Verzierung, sondern ganz roh u. ungekünstelt an; eine kleine Kapelle u. ein Gemach daneben, sowie ein kleines Glöckchen über der mit Sinnsprüchen verzierten Thür sind ihre Bestandtheile. Die Anlage solcher E-n gehört zu dem Geschmack der Gartenkunst des 18. Jahrh. u. ist jetzt wenig mehr üblich; 2) einsames Luftschloß; z.B. die E. zu Baireuth, die zu Arnstadt, zu Montmorency (s.d. a.); die E. zu Petersburg, prächtiger mit dem Winterpalast zusammenhängender [840] Palast daselbst; kleines königliches Jagdschloß am nördlichen Ende des Thiergartens, unweit Charlottenlund, auf der dänischen Insel Seeland.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 840-841.
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