Exarch

[27] Exarch (v. gr. Exarchos), 1) bei den Byzantinern Obrigkeit, mit verschiedener Gewalt; 2) bei den Römern unter den späteren Kaisern Titel der, mit hoher Gewalt in die Provinzen gesendeten Großen. So gab es E. von Afrika, von Athen, Mailand etc.; bes. aber 3) der in Ravenna residirende Statthalter von Italien, von dem byzantinischen Kaiser eingesetzt, s.u. Exarchat (Gesch.); 4) höherer Erzbischof, Anfangs so v.w. Metropolitan u. Primas; später der Erzbischof, welcher mehrere zu Einer Diöcese vereinigte Provinzen mit mehr Metropolitanen u. Erzbischöfen unter sich hatte u. später Patriarch hieß, wie die zu Antiochien, Alexandrien, Ephesos, Cäsarea, Constantinopel; 5) die Geistlichen in der Griechischen Kirche, welche, vom Patriarchen beauftragt, die Aufsicht über die von diesem unmittelbar abhängigen Klöster führten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 27.
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