Fangjagd

[105] Fangjagd, Jagd, bei welcher man von Treibleuten das Wild in aufgestellte lichte Garne treiben läßt; am häufigsten auf Hochwild u. Sauen, auch auf Raubwild, wie Wölfe. Füchse, angewendet, um diese lebendig zu transportiren. Die dazu nöthigen [105] Netze u. Zeuge (Fangzeug) sind von sehr verschiedener Einrichtung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 105-106.
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