Feigwarzen

[163] Feigwarzen, 1) (Condylomata, Feuchtwarzen), warzenartige Hautauswüchse in Folge syphilitischer Erkrankung, s.u. Lustseuche; 2) (Thierarzneik.), krankhafte, empfindungslose Auswüchse von Feigenform. Sie stehen a) an der Haut (Fleischige F.), meist an Füßen, Augen, Lippen, Schlauch u. können abgebunden, weggeätzt od. abgeschnitten werden; b) an Sehnen (Sehnen-F) von äußeren Unreinigkeiten, welche die Haut anfressen, meist in der Fesselgegend (Fessel-F.), sie theilen sich in Zweige u. Fäden, gleichen dem Blumenkohl, entleeren eine scharfe, übelriechende Feuchtigkeit u. sind in der Regel Folge von Hufwassern; c) am Horn des Hufes (Horn-F.), von Unreinigkeit am Fuß, selbst von zu langem Stehen im Stalle; haben in ihrem Fortgange Hinken des Pferdes zur Folge; die Horn-F. befinden sich entweder blos am Strahl (gutartige F.) u. können ebenfalls abgeschnitten od. weggeätzt werden, oft erst nach Ausreißung der Sohle; od. sie befallen auch die Fleischsohle, das gerieste Fleisch der Ferse u. das Quartier, ja den hinteren Theil des Hufknorpels (bösartige F.), diese sind selten gut zu heilen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 163.
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