Folĭe

[404] Folĭe, 1) dünnes Metallblatt; man hat Staniol- od. Zinn-F., für Spiegel, weiß u. hellglänzend zur Einschlagung von Seifen, Wohlgerüchen, Preßgemüsen, Schaumweinen; Bleifolie, nnverzinntu verzinnt u. legirt zu Abhaltung von Feuchtigkeit (Ohle's Erben in Breslau): Gold-, Silber u. Kupfer-F., für Juweliere u. Goldarbeiter, gefärbt u. ungefärbt, zum Unterlegen unter die Edelsteine u. Glasflüsse. Die F. kommt von Nürnberg, Fürth, Augsburg, Wien. Die F. wird aus Metallblechen zwischen blanken Walzen ausgedünnt (gestreckt) od. mit Stahlhämmern auf Stahlamboßen geschlagen; bunte F. wird mit einem gefärbten lasirenden Firniß überzogen. 2) Blattwerk, Laubwerk; daher der Ausdruck zur Folie dienen, d.h. die Wirkung einer Sache od. einer Idee durch einen dunkeln Hintergrund erhöhen, ähnlich wie die Blüthe durch den Gegensatz des Laubes wirkungsvoller hervortritt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 404.
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