[424] Formulāre (lat.), 1) die vorgeschriebene Weise einer Handlung, Rede od. Schrift; 2) (Hdlgsw.), gedruckte Schemata, bei welchen nur einzelne Lücken schriftlich ausgefüllt zu werden brauchen, um als schriftlicher Aufsatz, wie Avisbrief, Frachtbrief, Wechsel, Declaration etc. für einen bestimmten Fall zu dienen; 3) (Med.), so v.w. Receptirkunst.