[454] Frälse (schwed.), Steuerfreiheit; daher Frälseman, Besitzer eines adeligen Gutes, Edelmann; Frälsehemman, ein steuerfreier Hof, der einem von Adel gehört, wovon derselbe aber Reiter u. Pferd halten muß; Frälseränta, Zins, welchen der Edelmann von seinen Bauern erhält; Frälseutlagor, Abgabe der Edelleute an die Krone, die Prediger etc.