Fuldisches Lehen

[786] Fuldisches Lehen, bes. im ehemaligen Stift Fulda übliches Lehen, nach dem auch das weibliche Geschlecht zur Erbfolge gelangt. In gerader Linie nämlich schließen die Söhne die Töchter immer aus; sind aber keine Söhne vorhanden, so succediren die Töchter u. schließen alle Seitenverwandten aus, wenn sie auch vom ersten Erwerber abstammen. Sind aber auch keine Töchter vorhanden, so tritt Gradualerbfolge ein, u. hier entscheidet die Nähe des Grades, in welchem man zum ersten Acquirenten steht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 786.
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