[262] Bambergische Lehen der Kurfürsten, die 4 Stiftsoberhofämter, welche nach der Ordnung des Kaisers Heinrich II., die ersten Reichsfürsten u. späteren weltlichen Kurfürsten, von Bamberg zu Lehn trugen, Sachsen das Erbmarschall-, Böhmen das Erbschenken-, Pfalz das Erbtruchseß- u. Brandenburg das Erbkämmeramt. Der Bischof von Bamberg belehnte zugleich die genannten Fürsten mit einigen Landstrichen, so z.B. Sachsen mit Wittenberg, Pfalz mit Hohenstein, empfing jedoch keinen Lehenseid dafür; auch konnten diese Lehen nie durch Aussterben od. Felonie an Bamberg fallen, sondern sie hingen unauflöslich an der Kur. Die ganze Sache war daher nur eine Form. Sämmtliche Kurfürsten hatten ihre Erbunterbeamten in Bamberg, Sachsen die von Ebert, Böhmen die von Aufseß, Pfalz die von Pommersfelden u. Brandenburg die von Rotenhan.
Adelung-1793: Lehen-Propst, der · Lehen-Regal, das · Lehen
Brockhaus-1911: Bambergische Halsgerichtsordnung · Lehen [2] · Lehen · Kurfürsten
Herder-1854: Lehen · Kurfürsten
Meyers-1905: Bambergische Halsgerichtsordnung · Geistliches Lehen · Lehen · Kurfürsten, die sieben · Geistliche Kurfürsten · Kurfürsten
Pierer-1857: Bambergische Tortur · Bambergische Criminalgerichtsordnung · Lehen · Fuldisches Lehen · Kurfürsten · Geistliche Kurfürsten