Gar

[920] Gar, 1) gehörig zubereitet, fertig; 2) von Eisen u. Kupfer, durch Schmelzen u. Schmieden völlig rein u. geschmeidig; 3) vom Erz, hinlänglich geröstet; daher Garerz, von der Silberprobe, wenn das Werk auf der Capelle abgegangen ist; 4) von Kohlen, völlig gebrannt; 5) vom Leder, gegerbt, od. von behaarten Fellen, geschmeidig gemacht; ebenso 6) vom Nutzholze durch Dampf od. Hitze geschmeidig gemacht; 7) von Speisen, weich u. eßbar zubereitet.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 920.
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