[589]Bereitwilligkeit, 1) die Stimmung od. Neigung des Gemüthes, etwas, was zu bewerkstelligen ist, ohne Zwang u. Aufschub zu thun; 2) das Erbieten, einem Andern einen Dienst zu leisten.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 589.