Gerichtsstab

[231] Gerichtsstab, ein Zeichen der richterlichen Gewalt u. Gerichtsbarkeit. Eine Solennität mit dem G. findet heut zu Tage noch bei der Hegung des Peinlichen Halsgerichts Statt. Nach der Verordnung der Carolina soll der Richter bei diesem Gericht mit dem G. erscheinen u. ihn nach verlesenem Todesurtheil zerbrechen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 231.
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