Geschlagener Kuchen

[267] Geschlagener Kuchen, ein Backwerk, welches aus feinem weißen Mehl, Hefen, Milch, Eiern, Zucker, Butter u. Mandeln besteht u. in einem mit Butter ausgestrichenen Kuchennapfe gebacken wird. Der Name kommt daher, weil der Teig nicht, wie bei anderen Kuchen, geknetet, sondern in einem Napfe mit der Rührkeule geschlagen wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 267.
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