[291] Gesetzbuch, die systematisch geordnete, von der gesetzlichen Gewalt ausgegangene od. doch von derselben anerkannte u. mit Gesetzeskraft promulgirte Aufzeichnung der Rechtsvorschriften, welche in einem Lande über das gesammte Recht od. doch über gewisse Rechtstheile (z. B. Civil-, Criminalrecht, daher Civilgesetzbuch, Criminalgesetzbuch) gelten.