Gesundheitsbrief

[305] Gesundheitsbrief (Gesundheitspaß), ein Document, welches vom Hafen- od. Sanitätsamte einem absegelnden Schiffe übergeben u. in welchem der Gesundheitszustand sowohl der Schiffsbemannung, als des Landes, in welchem es sich befand, bestätigt wird. Lautet dieser Paß auf gefunden Zustand, so heißt er reiner Paß, im Gegentheile unreiner, in welchem Falle bis auf weitere Erörterung das Schiff in Quarantaine (s.d.) erklärt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 305.
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