[319] Gewende, 1) so v.w. Anwand; 2) ein Stück Feld, welches in gerader Linie geackert wird u. sich zwischen zwei Umwendungen mit dem Pfluge befindet; 3) das Land, an welches andere Äcker der Breite nach grenzen; es hat oft die Belästigung, daß alle darauf stoßenden Acker auf demselben umwenden dürfen (Wendestück), u. kann nicht eher bestellt werden, bis sämmtliche darauf umwendende Stücke besäet sind, wozu gewöhnlich ein Tag bestimmt ist, wo dann das Umwenden aufhören muß; 4) das Umwenden des Pfluges selbst; man berechnet dies nach den Furchen, welche ein Ackerstück der Länge nach hat; 5) so v.w. Gelänge; 6) (Jagdw.), die von dem fliehenden Hirsch in niedrigem Holz abgebrochenen Zweige; 7) (Weinb.), so v.w. Gewänd.