Habīl

[829] Habīl (v. lat.), geschickt, gewandt, tauglich, fähig. Daher Habilĭtät, Fähigkeit, Gewandheit. Davon: sich habilitiren, 1) sich zu etwas geschickt zeigen, seine Geschicklichkeit zu irgend einem Amte bewähren; 2) auf Universitäten sich durch eine öffentliche Disputation über eine zu diesem Zweck verfaßte Schrift, Habilitationsschrift, das Recht erwerben, akademische Vorlesungen zu halten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 829.
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