Halskragen

[887] Halskragen, 1) bei Kleidungsstücken der Theil, welcher den Hals bedeckt; 2) der Theil der Rüstungen der Ritter des Mittelalters, welcher den Rand des Harnisches nach oben u. vorne so wie den untern Rand des Kehlstückes bedeckte; die Ringkragen einiger Armeen bilden noch heute ein Überbleibsel des H-s; 3) Marterinstrument der Tortur: 4) (Collare), die langen Federn, welche den Hals eines Vogels rund umgeben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 887.
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