[449]Hofspeise (Mußtheil), ein Theil des Speisevorrathes, welchen die Ehefrau bei dem Tode des Mannes nach dem ehelichen Güterrechte mancher Gegenden im Voraus neben ihrem sonstigen Erbrecht erhält.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 449.