Holzungsgerechtigkeit

[506] Holzungsgerechtigkeit, ist ein den Unterthanen zustehendes Recht, ihren Bedarf an Brennholz aus den herrschaftlichen Hölzern zu holen; sie dürfen aber keinen Handel damit treiben. Gewöhnlich sind nur einige Tage in der Woche dazu bestimmt u. die Berechtigten dürfen sich oft nur dürres Holz ohne Anwendung von Säge u. Axt aneignen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 506.
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