Insul

[906] Insul (Insŭla), 1) (röm. Ant.), weißer, selten rother, wollener Hauptschmuck, entweder als Binde od. als Turban, mit an beiden Seiten herabbängenden Bändern; als Zeichen der Unverletzlichkeit getragen von Priestern, Vestalinnen, Schutzflehenden, auch Opferthiere u. selbst leblose Gegenstände an heiligen Orten wurden damit behängt. Später nahmen auch die Kaiser u. hohe Staatsbeamtete die I. als Insignie an, im 7. Jahrh. auch Bischöfe; 2) die Amtsmütze der Erzbischöfe, Bischöfe u. mancher Äbte (daher Abbas infulatus, s.u. Abt), in der Farbe nach dem Meßgewand sich richtend, mit Borten u. Juwelen geschmückt; von der Seite einem Schiff ähnlich mit nach Hinten herabhängenden Bändern; 3) die Bischofs- u. Prälatenwürde. Daher Insuliren, mit der Insul schmücken, d.h. zum Bischof od. zum Abt erklären, Vorrecht des Papstes.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 906.
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