Intestaterbfolge

[951] Intestaterbfolge (Successio ab intestato, S. legitima, Hereditas justa), die Erbfolge in der Verlassenschaft desjenigen (Intestatus), der entweder ohne Hinterlassung eines von ihm selbst od. für ihn von einem dazu Berechtigten getroffenen gültigen Testamentes gestorben ist, so daß nun durch die unmittelbare Verordnung der Gesetze die Erbfolge bestimmt wird. Der in eine solche I. Eintretende heißt Intestaterbe, s.u. Erbe u. Erbrecht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 951.
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