[449] Kettenkugel, zwei durch eine 2 bis 3 Fuß lange eiserne Kette verbundene Kugeln; wegen Unregelmäßigkeit ihres Fluges nur noch zur See, um das Takelwerk der Schiffe zu zerreißen, gebraucht; wird zu Lande nie angewendet u. mit Unrecht für eine gefährliche u. durch besonderen Kriegsgebrauch verbotene Waffe gehalten.