[628] Griechische Kirche (Griechisch. Katholische Kirche, Morgenländische od. Orientalische Kirche), der Theil der Christenheit, welcher bei den, im ehemaligen Griechischen Kaiserthum erhaltenen, seit dem 5. Jahrh. eigenthümlich modificirten Dogmen, Gebräuchen u. Verfassungsformen, geblieben ist. I. Ihre Entstehung u. Geschichte. Obschon bereits seit dem 6. Jahrhundert eine Verschiedenheit zwischen den Kirchen des Morgenlandes u. Abendlandes sich bemerklich machte, indem die griechischen Theologen mehr die Lehre von Gott u. Christo, die römischen aber die Lehre vom Menschen u. von den Sacramenten zum Gegenstand ihrer dogmatischen Speculationen machten, u. obschon die Lehre, daß der Heilige Geist vom Vater u. vom Sohne ausgehe u. der Zusatz im Symbol (Filioque) von den Griechen eifrig bekämpft wurde, so lag doch der Hauptgrund der Trennung bei weitem mehr in den Rangstreitigkeiten der römischen Päpste mit den Patriarchen von Constantinopel u. in der allmäligen Verwandlung des römischen Episkopats in ein Pontificat, welcher die griechischen Kaiser schon ihrer äußeren Stellung nach sich widersetzen mußten. Nachdem die Letzteren die Glaubensstreitigkeiten durch ein bestimmtes Glaubensgesetz (Henotikon) auszugleichen versucht hatten, kam die wirkliche Scheidung durch die römischen Bannflüche gegen die griechischen Bilderstürmer im Jahr 732 u. bes. dadurch zum Ausbruch, daß der griechische Kaiser Michael den Patriarchen Ignatius von Constantinopel verdrängte u. dessen Stelle dem Photius übergab, der römische Papst Nicolaus I. aber diesen auf einer zu Rom gehaltenen Synode absetzte, worauf eine durch Photius berufene Synode in Constantinopel den Bann über den Papst aussprach. Durch diese gegenseitigen Verketzerungen, durch die der Römischen Kirche Schuld gegebenen Abweichungen in der Lehre vom Ausgehen des Heiligen Geistes, in dem Fasten am Sabbath, in dem Verbot der Priesterehe, in dem Gebrauch des ungesäuerten Brodes beim Abendmahl etc. u. durch die Ansprüche des Papstes auf die geistliche Herrschaft über die durch die Griechen bekehrten Bulgaren, wurde die Spannung immer größer, u. unter dem Patriarchen Michael. Cerularius in Constantinopel u. dem Papst Leo IX, wurde am 16. Juli 1054, als die päpstlichen Legaten in der Sophienkirche in Constantinopel den Bannspruch niederlegten, welcher bald darauf von den Griechen erwidert wurde, das große Schisma vollzogen. Zwar suchte man auf den Synoden in Lyon (1274) u. Florenz (1439), welche letztere von dem durch die Türken bedrängten griechischen Kaiser veranstaltet wurde, eine Vereinigung zu bewirken, allein der Clerus u. das Volk waren derselben entgegen, u. nach dem Untergang des Griechischen Kaiserthums 1453 wurde die Kluft zwischen beiden Kirchen immer größer. Dabei hatte es auch nicht an inneren Streitigkeiten in der G. K. gefehlt, bes. zwischen dem Kaiser Michael Paläologus u. dem Patriarchen Arsenius im 13. Jahrh. Die Römische Kirche suchte indeß die griechischen Gemeinden namentlich durch die lateinischen Klöster im Morgenlande zu gewinnen; bes. war im 17. Jahrh. Papst Clemens XII. durch das für diese Zwecke von ihm errichtete Orosinische Seminar in Calabrien für sie thätig, u. nicht selten nöthigte auch der Druck im Orient zum engeren Anschluß an katholische Regierungen. Gleichwohl blieb der feindselige Sinn der G. K. gegen die Römische, u. zahlreiche Streitigkeiten, z.B. unter dem Patriarchen Dositheus in Jerusalem über das heilige Grab (1674), sowie die jährlich am Sonntage Quadragesima stattfindende Verfluchung des Papstes u. seiner Anhänger zeigen eine tiefliegende Abneigung, obschon es auch sogenannte Latinisirende Griechen gab, die eine gewisse Vorliebe für die Römische Kirche hatten, z.B. Leo Allatius, Demetrius Papanus im 17. Jahrh. u.a. Die Protestantische Kirche suchte sich in der Reformationszeit der G. K. zu nähern, Melanchthon sendete 1559 die griechische Übersetzung der Augsburgischen Confession an den Patriarchen Joaseph II. von Constantinopel, u. es entstand 1574 über diese Confession ein Briefwechsel zwischen den Tübinger Theologen u. dem Patriarchen Jeremias II., jedoch ohne Erfolg. Cyrillus Lukaris, der sich im 17. Jahrh. dem Calvinismus zuneigte, wurde 1638 erdrosselt. In neuerer Zeit hat die G. K. gegen die protestantischen Missionen u. Bibelgesellschaften eine sehr feindselige Stellung eingenommen, jedoch die protestantische Literatur vielfach benutzt. Die Unirten Griechen, meist slawische Griechen in Litthauen u. Polen, die sich seit dem 16. Jahrh. (zuerst 1595 in Brzest) mit der Römischen Kirche vereinigten, traten 1841 wieder in die G. K. zurück (s.u. Russische Kirche). Über die Secten u. Parteien der G-n K. s. Armenier, Kopten, Jacobiten, Maroniten, Nestorianer u. Habeschinische Kirche. Über die G. K. in Griechenland s.d. (Geogr.). Wie früher, so nennt sich jetzt die G. K. katholisch u. apostolisch mit gleichem Rechte, doch nicht mit gleichem Anspruch auf Alleinherrschaft, wie die Römische, obwohl sie die Verwaltung der Sacramente der letzteren nicht für ganz gültig halt, u. orthodox zur Unterscheidung von den dissentirenden Christenparteien im Orient.
II. Glaubenslehre. Dieselbe beruht auf der Bibel u. älterer Tradition, nach den Bestimmungen der 7 ersten Ökumenischen Concilien (325 in Nikäa, 381 Constantinopel, 431 Ephesus, 451 Chalkedon, 553 u. 680 Constantinopel, 786 Nikäa, zu denen die G. K. das zu Constantinopel 692, zuweilen auch das ebendaselbst unter Photius 879 gehaltene rechnet), schließt aber ihr Glaubenssystem, von Johann von Damask 730 zuerst aufgestellt, damit ab, ohne spätere Satzungen als Dogmen zuzulassen. Die wichtigsten Bekenntnißschriften sind: Ὀρϑόδοξος ὁμολογία τῆς πίστεως τῆς καϑολικῆς καὶ ἀποστολικῆς ἐκκλησίας τῆς ἀνατολικῆς od. Confessio orthodoxa, von Petrus Mogilas (auch der Russische Katechismus genannt) 1640; u. Ἀσπὶς ὀρϑοδοξίας od. Synodus Hierosolymitana unter Dositheus 1672. Jenes ist das von allen griechischen Patriarchen 1643 unterschriebene u. auf der Synode in Jerusalem 1672 feierlich anerkannte Glaubensbekenntniß der Orientalischen Kirche, welches in Frage u. Antwort abgefaßt ist (griechisch u. lateinisch, Amst. 1662, Lpz. 1695, deutsch von L. Frisch, Frankf. 1727) u. hat allgemein, bes. in Rußland,[628] symbolisches Ansehen in der G-n K.; dieses unterzeichneten 67 Bischöfe u. Geistliche; die übrigen, als Symbole angeführten Schriften, z.B. die beiden Confessionen des Patriarchen Gennadios in Constantinopel (Ὁμολογία ῥηϑεῖσα περὶ τῆς πίστεως τῶν Χριστιανῶν, 1453, u.Βιβλίον περί τινων κεφαλαίων τῆς ἡμετέρας πίστεως), die Confession des Patriarchen Jeremias (s.d.) von 1580 haben weniger öffentliches Ansehen erhalten, u. die Confession des Metrophanes Kritopulos (s.d.) von 1661 ist nur ein Privatschreiben (vgl. Kimmel, Libri symbolici ecclesiae orientalis, Jena 1843, u. Appendix dazu von Weißenborn, ebd. 1850). Orthodoxe Dogmatiker der G-n K. sind noch Joan. Nathanael, Gabriel Severus, Georg Koresios, Meletios Syrigos. Mit der Römisch-Katholischen Kirche hat die G. K. gemein: 7 Sacramente, Transsubstantiationslehre, Meßopfer, Marien-, Heiligen- u. Bilderdienst, den Glauben an die Heiligkeit der Reliquien, Gräber u. Kreuze, an die Verdienstlichkeit des Fastens u. anderer guten Werke, die hierarchische Abstufung der geistlichen Weihen, das Ehehinderniß durch geistliche Verwandtschaft u. das Klosterwesen. Von der Abendländischen Kirche unterscheidet sich die G. K. im Allgemeinen durch die Lehre, daß der Heilige Geist nur vom Vater ausgehe, von der Römisch-Katholischen bes. noch dadurch, daß sie die Apokryphen den Kanonischen Büchern nicht gleich stellt, keinen sichtbaren Statthalter Christi u. unfehlbaren Kirchenregenten, keine geistliche Universalmonarchie, kein Fegfeuer, keine überverdienstlichen guten Werke, keine Indulgenzen u. Ablässe statuirt, dagegen mit Kirchenstrafen u. Absolutionen, mit den Fasten (Mittwochs u. Freitags wöchentlich, großes Fasten von Estomihi bis Ostern, welchem die Butterwoche, Sexagesimä, vorangeht, Apostel Petersfasten von Pfingsten bis Peter Paultag [29. Juni], Muttergottesfasten vom 1.15. August, Philippsfasten vom 15. Nov. bis Weihnachten, Tag der Enthauptung Johannis u. Kreuzeserhöhung, durchaus ohne Fleisch, Milch, Butter u. Eier) es genauer nimmt; die Firmung (Chrisma) jedem Priester anvertraut u. sogleich mit der durch dreimaliges Untertauchen des ganzen Körpers vollzogenen Taufe verbindet; beim Abendmahl (s.d.), welches auch Kinder bald nach der Taufe empfangen, ungesäuertes Brod u. mit Wasser vermischten Wein braucht u. den Kelch auch den Laien reicht; den Weltgeistlichen die Ehe mit einer Jungfrau gebietet, nur keine zweite Ehe (Wittwer treten in den Mönchstand) u. den Laien keine vierte Ehe, doch Ehescheidungen, erlaubt, keine gehauenen, gegossenen od. geschnitzten (Statuen), sondern nur gemalte Bilder Christi u. der Heiligen als Gegenstände religiöser Verehrung duldet u. statt der letzten Ölung die Gebetsölung (Eucheläon, s.d.), jedem Kranken als Heilmittel ertheilt.
III. Cultus u. Liturgie. Die, meist massiv u. in Kreuzform gebauten Kirchen zeichnen sich durch alterthümliche Pracht aus. Eine zierliche Bretwand (Ikonostas, Bilderschirm), woran die Bilder Christi, Marias u. der Heiligen angebracht sind, trennt den Altar vom Schiff der Kirche. An dem (königlichen) Thor dieser Wand fungiren die Geistlichen u. öffnen es während des am Altar gefeierten Hochamtes. Bänke sind in den G-n K-n nicht, da man sich während des Gottesdienstes nicht setzt, sondern steht. Der Cultus in der G-n K. hat mehr einen sinnlichen, als einen sittlichen Charakter, die Predigt ist fast nur auf die hohen Feste beschränkt, der gewöhnliche Gottesdienst besteht aus Gesängen zwischen Diakonen u. Chorknaben, recitativartigem Vorlesen von einzelnen Bibelstellen, Gebeten, Legenden, Glaubensbekenntnissen. Die Messe, die jeder Christ alle Sonntage hören muß, wird täglich nur ein Mal u. zwar vor Sonnenaufgang gelesen. In der Fasten- u. Osterzeit wird das Fußwaschen u. Christi Begräbniß u. Auferstehung dramatisch dargestellt. Die Adoration der Heiligen, bes. der Mutter Gottes, findet vom Morgen bis Abend statt; alle Betenden, bes. auch die Geistlichen, richten sich dabei nach alter Sitte nach Osten. Außer den allgemein üblichen Christen festen feiert die G. K. als hohe: die Wasserweihe (s.d.) am 6. Januar, zum Gedächtniß der Taufe Jesu im Jordan, u. den Orthodoxen Sonntag (Estomihi), mit Litanei zur Verfluchung der Ketzer (s. oben) u. zur Ehre der kaiserlichen Beschützer, Präläten u. Märtyrer ihres Glaubens. Ihr Fußwaschen am Grünen Donnerstag ist nur eine Ceremonie der Geistlichen unter sich. Die Agende (Brevier) besteht aus 6 Abtheilungen (Bänden): Triodion, in der Fastenzeit verlesen; Euchologion, enthält geistliche Lieder u. Hymnen; Pentekostarion, für den Gottesdienst von Ostern bis Pfingsten; die vierte enthält die kirchlichen Verrichtungen für den übrigen Theil des Jahres; Mineon, enthält den monatlichen Gottesdienst; Horologion, für den täglichen Gottesdienst bestimmt, enthält die Stunden der Andacht. Während des Gottesdienstes stehen die Griechen u. bedienen sich zur Erleichterung einer Art Krücke. Gekniet wird des Jahres nur einmal am Pfingsttag; Instrumentalmusik ist in der Kirche verboten, aber Sängerchöre begleiten die Messe. Erst russische Geistliche haben seit 1682 angefangen, freie Predigten zu halten; sonst wurde entweder gar nicht gepredigt od. bisweilen eine Homilie aus alten Sammlungen vorgelesen, was noch jetzt großentheils geschieht, doch wird in Athen alle Sonntage gepredigt. Katechesen sind Seltenheiten u. die Anstalten zum Religionsunterricht ungenügend. Kirchensprache ist unter den Nationalgriechen die griechische, bei den Russen u. anderen slawischen Völkern dieses Glaubens die altslawonische, in der sie die Kirchenbibel u. die Kirchenagende haben, bei den Georgiern die altgeorgische.
IV. Verfassung u. Bildung. Die Geistlichkeit theilt sich a) in die höhere Geistlichkeit (Archiereï), bestehend aus den Patriarchen, Metropolitanen, Erzbischöfen u. Bischöfen, welche ehelos leben müssen, u. b) in die niedere; diese zerfällt wieder aa) in die Schwarze Geistlichkeit (von ihrer schwarzen Kleidung so genannt), Klostergeistliche, sie sind Archimandriten od. Äbte, Igumenen od. Prioren, Hieromonachi u. Hierodiakonen (ordinirte Mönche) u. gemeine Brüder sie sind die Pfleger der Wissenschaften u. aus ihner ergänzt sich die höhere Geistlichkeit; bb) die Weiß-Geistlichkeit (welche blaue, violette, braune Kleider tragen), Weltgeistliche, sie sind Protoiereï od. Protopopen (Erzpriester) u. Popas od. Popen (Priester), mit ganzen Weihen, ordinirte Diakonen, Hypodiakonen u. Lectoren. Außer der bezeichneten Kleidung tragen die Geistlichen als Auszeichnung einen Bart u. Stock. Die Einkünste der Geistlichen waren früher sehr bedeutend, bes. an Casualien,[629] wie Seelenmessen, Trauungen. Untere Kirchendiener, Sänger, Küster, Sacristane etc. gehören zwar zum Clerus, werden aber nicht ordinirt. Für die Mönche (Kalogeroi) u. nicht zahlreichen Nonnen gilt die Regel des St. Basilius, obgleich sie dem Orden des Basilius, Elias od. Marcell angehören, u. sie tragen dasselbe Ordenskleid. Sie sind meist arm, leben sehr streng, arbeiten viel, auch auf ihren Äckern, u. benutzen ihre Einnahmen zu milden Zwecken. Die zu Priestern bestimmten Mönche haben bes. liturgische u. sprachliche Studien zu machen. An der Spitze der Frauenklöster steht ein Ökonomos, der wenigstens 80 Jahre alt sein muß; er wählt einen Geistlichen zum Beichtvater u. Pfarrer, unter seiner Leitung wird von dem Convent eine Äbtissin (Igumene) gewählt. Auch die Nonnen arbeiten fleißig u. widmen sich außerdem dem Unterricht u. der Krankenpflege. Unter den Klöstern, aus denen ein großer Theil der höheren Geistlichkeit hervorgeht, ist bes. das auf dem Berge Athos (s.d.) berühmt. Die unter türkischer u. österreichischer Hoheit lebenden, nicht unirten Griechen erkannten sonst den ökumenischen Patriarchen in Constantinopel als ihr geistliches Oberhaupt, welcher den Titel Allerheiligster (Panagiotatos) führt u. bedeutende Einkünfte hat; jedoch beschränkte sich sein Ansehen außerhalb seines Sprengels auf den Genuß gewisser Ehrenvorzüge, die Erhaltung der Gemeinschaft des Glaubens u. die Ausübung des Schutzrechtes gegen Gewissenszwang. In seinem, die ganze Europäische Türkei, Kleinasien, die Inseln des Archipelagus u. die 7 Inselrepubliken umfassenden Sprengel hatte er nicht nur geistliche Gerichtsbarkeit, sondern im Türkischen Reich auch in so fern weltliche, als er Haupt des Gesetzes der Griechen, Bürge ihrer Treue gegen den Sultan u. oberste Instanz der, von den Bischöfen u. Priestern geübten bürgerlichen Gerichtsbarkeit über die griechischen Christen war. Er präsidirte in der Synode, welche die G. K. im Türkischen Reich regierte u. aus den übrigen Patriarchen, 12 Metropolitanen u. Bischöfen u. 12 vornehmen weltlichen Griechen bestand. Sie wählt die Erzbischöfe (Metropolitane, wenn sie in Städten wohnen, doch meist ohne Metropolitangewalt) u. Bischöfe. Durch die Revolutionen in Griechenland hat sich hierin viel geändert; seit 29. Juni 1856 ist mit dem Patriarchen von Constantinopel eine Übereinkunft getroffen, wonach derselbe die Unabhängigkeit der Kirche Griechenlands anerkennt hat, u. seit 1852 ist hier die höchste kirchliche Behörde die Heilige Synode in Athen, aus fünf Prälaten des Königreichs bestehend. Sie halten jährlich im September Sitzungen, bei deren Beginn sie dem Könige Treue schwören. Ein königlicher Commissär wohnt den Sitzungen bei, u. verleiht ihren Beschlüssen durch seine Mitunterzeichnung Rechtsgültigkeit (vgl. Griechenland [Gesch.] IX. D). Die Patriarchen von Alexandrien, Antiochien u. Jerusalem haben zwar den Rang gleich nach den von Constantinopel u. unabhängige Verwaltung ihrer Sprengel, doch fast gar keinen Einfluß auf dieselben, da sie aus Armuth von der Gnade des Patriarchen in Constantinopel leben. Die griechischen Erzbischöfe u. Bischöfe in Syrien u. die Priester der griechischen Gemeinden zu Kairo u. Alexandrien sind meist sich selbst überlassen. Während in dem Mittelalter in der G-n K. einzelne hervorragende Gelehrte sich auszeichneten, z.B. Photius, Simeon Metaphrastes, Ökumenius, Theophytaktus, Enthymius Zigabenus, die beiden Letzteren vorzüglich durch ihre exegetischen Arbeiten, hat später der Druck, unter welchem die Griechen in der Türkei litten, auch die Geistlichkeit herabgewürdigt. Nur in den Klöstern, bes. auf dem Berge Athos, u. unter den Bischöfen findet man Belesenheit in den griechischen Kirchenvätern, doch nicht eigentlich theologische Gelehrsamkeit. Etwas besser steht es um die Griechen unter österreichischer Regierung in Dalmatien, Slawonien, Kroatien, Ungarn, Siebenbürgen u. Galizien mit der Buckowina. Diese haben wohldotirte Metropolitane zu Karlowitz in Kroatien u. Sebonico in Dalmatien, u. Bischöfe zu Arad, Bács, Ofen, Berschetz, Temeswar. Pacraz, Herrmannstadt u. Czernowitz, u. bürgerliche u. Religionsfreiheit. Herrschend ist die G. K. nur im Königreich Griechenland, s.d. (Geogr.). u. im Russischen Reich, s. Russische Kirche. Vgl. Christoph Angelus, Περὶ τῆς καταστάσεως τῶν σήμερον εὑρισκομένων Ἑλλήνων, Cambr. 1819, Franek. 1679; Leo Allatius, Graecia orthodoxa, Rom 1652 u. 1659, 2 Bde.; Chyträus, De statu ecclesiarum hoc tempore in Graecia; Rost. 1569; Fl. Vejelius, De ecclesia graeca hodierna, Strasburg 1666; Thom. Smith, De ecclesiae graecae statu hodierno, Lond. 1678, Utr. 1698; Ricaut, Hist. de l'état présent de l'eglise gr., Mittelb. 1692; De Lacroix, Etat présent des nations et des eglises grecque, armin. et maron. en Turquie, Par. 1695; Heineccius, Abbildung der alten u. neuen G. K., Lpz. 1711, 2 Thl.; Jac. Elßner, Neueste Beschreibung der griechischen Christen in der Türkei, Berl. 1737; Le Quien, Oriens Christianus, Par. 1740, 3 Bde.; Mirus, Kurze Vorstellungen der G-n K., Lpz. 1752; von Maurer, Das griechische Volk in öffentlicher, kirchlicher etc. Beziehung, Heidelb. 1835, 2 Bde.; Wenger, Beiträge zur Kenntniß des gegenwärtigen Geistes der G-n K., Berl. 1839; Schmitt, Kritische Geschichte der Neugriechischen Kirche, Mainz 1840; Die Acten der Verhandlungen zwischen der Protestantischen Kirche Deutschlands u. der G. K. im 16. Jahrh., herausgegeben Tüb. 1584.
Adelung-1793: Kirche, die · Kathedral-Kirche, die
Brockhaus-1809: Parochial-Kirche
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Mauthner-1923: Griechische Terminologie
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