Krankenkasse

[765] Krankenkasse, durch bestimmte Einlagen eines dazu zusammengetretenen Vereins (z.B. der Gesellen einer Innung) gebildeter Fonds, aus dem einzelne Mitglieder, für den Fall des Erkrankens, während der Zeit, da sie dadurch außer Stand gesetzt sind, ihren Unterhalt sich zu verdienen, od. auch wegen damit verbundenen größeren Aufwandes, Unterstützung erhalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 765.
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