Kur [1]

[912] Kur, 1) ursprünglich freie Wahl, Erwählung; 2) bes. sonst das Recht, das Oberhaupt des Deutschen Reichs wählen zu dürfen; 3) Anstand auf Hafen; daher Kurzeit, die Zeit desselben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 912.
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