[601] Lüge, die wissentliche u. absichtliche Mittheilung der Unwahrheit. Die L. geht aus Feigheit od. aus böser Absicht hervor u. ist in jedem Fall moralisch verwerflich, s.u. Wahrhaftigkeit. In rechtlicher Hinsicht ist eine L. nur dann ein strafbares Vergehen, wenn der, gegen welchen sie gesagt wird, ein Recht hat, die Wahrheit zu fordern. So hat dies Recht der Staat in Criminaluntersuchungen, daher in diesem die L. durch Verweis, Gefängniß, Erschwerung des bereits bestehenden Gefängnisses an den Inquisiten bestraft wird. Vgl. Heinroth, Die Lüge, Lpz. 1834.