Lansquenet

[114] Lansquenet (spr. Langskenäh), französisches Hazardspiel, bei dem die Zahl der Spieler nicht beschränkt ist. Wenn der Satz bestimmt ist, so gibt die Vorhand (der Banquier) jedem der gegen ihn Spielenden (Coupeurs), rechts herum eine Karte, worauf dieser beliebig setzt, zuletzt für sich. Die nun folgende Karte heißt Réjouissance; jeder Coupeur kann darauf setzen, was er will, doch braucht der, welcher die Vorhand hat, nicht Alles, was die Coupeurs darauf setzen wollen, zu halten, u. kann die Summe, die er darauf halten will, bestimmen; sagt er dies nicht, so gilt der Satz. Nun zieht er fort ab u. gewinnt den Satz jedes Coupeurs, wenn sie eher kommt, als die seinige, verliert aber diesen dann, wenn er die seinige früher umschlägt[114] Wenn alle Karten der Coupeurs eher als die seinige herausgekommen sind, so beginnt das Spiel wieder, u. die Vorhand verbleibt ihm. Ist die Réjouissance nicht mehr unter den herausgekommenen Karten, so ist sie weder gewonnen noch verloren. Wenn ein Coupeur eine Karte bekommt, die schon ein Anderer vor ihm bekommen hatte (Carte double), so gewinnt die Vorhand den Satz des Coupeurs, der sie vorher bekommen hatte, ist jedoch verbunden, den doppelten Satz auf die Carte double zu setzen. Gibt er einem Coupeur eine Karte, die schon zweimal heraus ist (Carte triple), so gewinnt dieser auch den auf der gleichen Karte stehenden Satz, muß aber den vierfachen Satz auf die Carte triple setzen. Bekommt ein Coupeur eine Karte, die schon dreimal heraus ist (Carte quadruple), so zieht die Vorhand Alles ein, was auf den einfachen Karten u. den Cartes doubles steht, verliert aber Alles, was er auf die Cartes triples gesetzt hat, u. zugleich die Vorhand. Bekommt er selbst eine Carte quadruple, so zieht er Alles ein, was auf den Karten der Coupeurs steht u. fängt das Spiel von Neuem an. Außerdem zahlen gewöhnlich die Coupeurs, deren Karte verloren hat, den Satz an die, deren Karte noch nicht herausgekommen ist; auch finden unter denselben Wetten auf die Karten statt. Ein Coupeur ist nicht verbunden, die Vorhand zu nehmen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 114-115.
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