Ledertuch

[206] Ledertuch, ein Fabrikat, dessen obere Seite dem Saffian ähnlich ist. Es besteht aus Leinen- od. Baumwollengewebe, das auf einer Seite mit verschiedenfarbigem Überzug versehen ist u. dem Wachstuch gleicht. Es dient zu Polsterwaaren, zum Überziehen von Futteralen, zum Einbinden von Büchern etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 206.
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