[615] Luntenrohr, die ersten Feuergewehre, welche 34 löthige Bleikugeln schossen, u. bei denen das auf die Zündpfanne geschüttete Pulver mittelst einer brennenden Lunte mit der rechten Hand angezündet wurde. Weil dies beschwerlich u. dem genauen S chuß nachtheilig war, brachte man zu Ende des 15. Jahrh. auf der rechten Seite des Rohrs ein Luntenschloß, d. h. einen Hahn an, zwischen dessen Lippen die brennende Lunte geklemmt u. durch den Drücker am Abzuge auf die Pfanne geleitet, der Deckel der letztern aber, vermittelst einer dazu bestimmten Feder auf die Seite geschoben wurde. Die L-e erhielten sich noch nach Erfindung des Deutschen od. Radschlosses (1517), bis zu Ende des 17. Jahrh. bei den Franzosen u. Schweizern.