[590] Müssiggang, die fehlerhafte Anwendung der Zeit, bei welcher alle auf einen nützlichen, mit einiger Anstrengung verbundenen Lebenszweck gerichtete Thätigkeit gescheut u. vermieden wird; wogegen Müssigsein, zur Erholung von Berufs- od. ernstlichen Geschäften, Lebensforderung ist u. bei der auch die Müssige Zeit, wäre es auch selbst nur zur Ruhe, nicht zwecklos angewendet wird. Der geschäftige M. macht sich immer etwas zu thun u. klagt daher wohl auch über Mangel an Zeit, führt etwas aus, aber blos was die Neigung od. Convenienz antreibt, u. nichts Nützliches od. pflichtmäßig Gebotenes. Bettelnde, aber arbeitsfähige Müssiggänger sollen schon nach den Reichsgesetzen an dem Orte, welchem sie zur Last fallen, zu öffentlichen Arbeiten angehalten werden.