[704] Magnaten, 1) in Ungarn die vornehmen adeligen Geschlechter, einschließlich bis zum Freiherrn, welche, vermöge ihrer Geburtsrechte, an der Gesetzgebung[704] Theil nahmen u. in einer besondern Kammer (Tafel) sich beriethen u. abstimmten, s. Adel VI. Q); 2) in Polen die Senatoren, Reichsräthe u. der hohe Adel.