Maxĭmumgesetz

[32] Maxĭmumgesetz, Gesetz des französischen Nationalconvents vom Sept. 1793 bis Sept. 1794; nach dem eine Menge von Artikeln zu keinem höheren, als dem von ihm bestimmten Preise verkauft werden durften, bei Strafe der Confiscation u. implicite des Todes, weil derjenige, der das M. überschritt, dem Convent verdächtig wurde. Dieses Gesetz vernichtete allen Handel u. allen Credit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 32.
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