[566] Murren, innern Unmuth über Verfügungen u. Schickungen, denen nicht zu widerstehen ist, in leidenschaftlicher Aufregung mit Ausdrücken äußern, welche das vorherrschende Gefühl erlittenen Unrechts andeuten. Die vorherrschende Stimmung des Gemüths zur Unzufriedenheit mit Anordnungen Höherer wird als Murrsinn, so wie ein dieser Stimmung Unterliegender als Murrkopf bezeichnet.