Nachgeboren

[628] Nachgeboren, 1) (Postumus), nach des Vaters Tod geboren; 2) später geboren, im Gegensatz[628] zu den Erstgeborenen. Die Nachgeborenen der regierenden Familien haben nur ein entferntes Recht auf die Erbfolge; beim englischen Adel erben sie weder das Besitzthum, noch den Titel u. die Würden des Vaters, daher auch nicht den Adels-, sondern nur den Familiennamen desselben, es sei denn, daß der Vater mehre Adelstitel besessen hätte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 628-629.
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