Neunerprobe

[831] Neunerprobe, die Prüfung, ob ein, nach einer der vier Species gefertigtes Rechnungsexempel richtig sei, wozu man sich der Zahl Neun, welche man abzieht u. zusetzt, bedient, vgl. Neun.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 831.
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