[831]Neunerprobe, die Prüfung, ob ein, nach einer der vier Species gefertigtes Rechnungsexempel richtig sei, wozu man sich der ZahlNeun, welche man abzieht u. zusetzt, bedient, vgl. Neun.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 831.