Oblation

[188] Oblation (v. lat.), 1) s. Oblatio; 2) (Obley), in den ersten christlichen Jahrhunderten die Gaben u. Geschenke an Lebensmitteln, bes. Brod u. Wein, welche die Christen zu ihren Liebesmahlen u. der damit verbundnen Abendmahlsfeier, später zu dieser allein freiwillig darbrachten. Das übrig Bleibende diente zum Unterhalt der Armen, Waisen u. Priester. Seit dem 12. u. 13. Jahrh. traten an die Stelle der O-en andre Gaben, bes. auch Geld (zu dessen Aufnahme man besondere Kästen, Oblationaria [Corbona, Gazophylaca] hatte), u. sie haben sich in veränderter Form als Opferstöcke, Opferbüchsen, Klingelbeutel zum Besten der Kirchen, selten nur noch der Geistlichen, erhalten. Sie wurden, wenn sie für Kirchen u. Klöster bestimmt waren, auch in einem eignen Hause (Oblationshause) von einem Geistlichen (Oblationarius) in Empfang genommen; 3) so v.w. Abendmahl; daher Oblationarius, ein Diaconus, welcher dem Bischofe, wenn er Amt halten will, Brod u. Wein aus der Sakristei zuträgt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 188.
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