[877] Oblation (lat.), Darbringung, dargebrachtes Opfer, besonders freiwillige Gaben der Gläubigen an die Kirche zur Befriedigung von deren Bedürfnissen. In der katholischen Kirche die Darbringung (Opferung) von Brot und Wein durch den Priester unter verschiedenen Gebeten und Zeremonien bei der Messe (s. d.), ferner die von Laien bei diesem Meßteil geopferten Gaben (Brot, Wein, Kerzen, Öl, Geld, s. Opfergang) und die bei andern Gelegenheiten, wie Taufe, Vorsehung, Hochzeit, Leichen, dargebrachten Spenden, welcher Gebrauch heute noch in rein katholischen Ländern, besonders auf dem Lande, besteht. Aus den reichlichen und pflichtgemäßen Oblationen in alter Zeit (z. B. Getreide, Milch, Honig) und deren allmähliche Fixierung in Geld haben sich wahrscheinlich die Meßstipendien und Stolgebühren entwickelt. Als O. gelten auch die Geschenke und Vermächtnisse an Klöster und Wallfahrtsorte (s. d. und Votivbilder) sowie überhaupt Gaben für fromme Zwecke (z. B. Missionen). Im Rechtswesen versteht man unter O. das freiwillige Erbieten zu etwas; so spricht man z. B. von Oblatio litis, wenn jemand einen Rechtsstreit als Beklagter übernimmt, ohne der eigentliche Beklagte zu sein, und von Oblatio feudi, wenn jemand eine als freies Eigentum besessene Sache einem andern überträgt, um sie von demselben als Lehen zurückzuerhalten (vgl. Lehnswesen, S. 336).