[190] Obreption (v. lat.), Erschleichung, Hintergehen; daher Obreptisch, erschlichen, erschlichener Weise; Exceptio sub- et obreptionis, der Einwand, daß Einer durch Anführen falscher Umstände (subreptitie) od. Verschweigung wahrer Gründe u. Umstände (obreptitië) eine vortheilhafte Wendung der in Frage stehenden Rechtssache erschlichen habe.