[310]Opfergeld, 1) kleine Abgabe der Kirchgemeindeglieder an den Ortsgeistlichen, aus den Oblationen entstanden, Nummi missales genannt, gewöhnlich ein Betrag von 1 Groschen für Verheirathete u. Groschen für Ledige jährlich; 2) so v.w. Miethgeld.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 310.