[672] Paraphiren (v. gr.), 1) etwas mit einem Handzeichen versehen, einen Stempel darauf drücken, damit es nicht verkannt od. verfälscht werden kann; zuweilen (wie in Österreich) werden die Hauptbücher der Kaufleute paraphirt, d.h. es werden alle Blätter des Buchs mit einer Schnur durchzogen, die Enden der Schnur mit obrigkeitlichem Siegel angesiegelt u. die Zahl der Blätter aufgeschrieben; 2) eine Urkunde, Vertrag u. dgl. nach dem Entwurf u. der Vergleichung niederschreiben, vollständig corrigiren u. eigenhändig durch Gesandte, Bevollmächtigte etc. unterzeichnen lassen.