Parole

[709] Parole (fr.), 1) Wort; 2) Ehrenwort (s.d.); 3) das Erkennungswort, welches die Postencommandanten erhalten, s.u. Feldgeschrei; 4) das Austheilen dieses Erkennungsworts. Der dabei gegebene Befehl, meist das Innere des Dienstes betreffend, heißt Parolebefehl. P. u. Parolebefehl werden auf der Wachparade ausgegeben; die P. bestimmt in Festungen der Gouverneur od. Commandant u. gibt sie an die Adjutanten aus, in offenen Städten der älteste Offizier. Damit kein Unbefugter die P. erfährt, bilden um die P. Ausgebenden u. die Empfangenden eine Anzahl Parolemannschaften einen Kreis, welche während der Ausgabe präsentiren müssen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 709.
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