Passiren

[732] Passiren (v. fr.), 1) durch- od. vorbeireisen; daher Passirzettel, ein von einer Zollbehörde ausgestellter Schein, daß Waaren ungehindert weiter gebracht werden dürfen; 2) sich ereignen, widerfahren; 3) für etwas gelten od. genommen werden; daher Passirgewicht (Passirstein), Gewicht für Goldmünzen, etwas leichter, als dasjenige, zu welchem sie ausgeprägt sind, bei welchem sie aber doch noch ohne Abzug genommen werden. Für den Ducaten ist das Passirgewicht 1 bis 2 holländische As (daher solche um 1 bis 2 As leichtere Ducaten Passirducaten heißen), bei dem Friedrichs-, Karl- u. Augustd'or 2, früher 3 bis 4 As leichter; 4) den mittlern Grad einer Eigenschaft besitzen; 5) die Kettenfaden durch die Latzen u. das Blatt ziehen; man bedient sich dazu des Passirhakens (Passirnadel), eines Werkzeugs, ähnlich einem dünnen Messer, vorn mit einem Einschnitt od. Haken; 6) etwas mit geschmolzener Butter od. Fett bestreichen, od. durch dieselbe ziehen; 7) (Reitk.), eine Passade machen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 732.
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