Passiv

[732] Passiv (v. lat.), 1) leidend; 2) im Zustand der Ruhe; 3) untheilnehmend; 4) geschwächte Lebenskraft verrathend, nicht mit erhöhter Thätigkeit verbunden, z.B. Blutfluß, s.d.; 5) in passivem Stand ist eine Handlung, wenn sich der Passivstand, od. das, was sie Andern schuldet (Passiva, Passivschulden, Passiysorderungen), mit dem Activstande, od. dem, was sie besitzt u. von Andern zu fordern hat (Activa), aufhebt od. es übertrifft, s. Activa; vgl. Buchhaltung; 6) (Gramm.), s. Passivum.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 732.
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