[742] Patentcharpie, leinenes gebleichtes Gewebe mit weit auseinanderliegenden Schußfäden, welche in nur zweierlei Weise abwechselnd über je fünf Kettenfäden hinweggehen, also ohne Köper zu bilden; auf einer od. beiden Seiten barchentartig aufgerauht, kann sie in Hospitälern als Ersatz für die gezupfte Charpie dienen.