Patentcharpie

[742] Patentcharpie, leinenes gebleichtes Gewebe mit weit auseinanderliegenden Schußfäden, welche in nur zweierlei Weise abwechselnd über je fünf Kettenfäden hinweggehen, also ohne Köper zu bilden; auf einer od. beiden Seiten barchentartig aufgerauht, kann sie in Hospitälern als Ersatz für die gezupfte Charpie dienen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 742.
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