Pfänderspiele

[934] Pfänderspiele, Gesellschaftsspiele, bei welchen die Mitspielenden, wenn sie einen Fehler machen, zur Strafe ein Pfand, d.h. irgend einen kleinen Gegenstand als Zeichen ihrer Verpflichtung, geben müssen. Ein Mitglied sammelt die Pfänder, welche nach Beendigung des Spieles ausgelöst werden, d.h. der Eigenthümer muß irgend eine von der Gesellschaft aufgegebene, gewöhnlich scherzhafte Handlung verrichten, od. etwas erzählen, singen u. dgl., ehe er sein Pfand zurück bekommt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 934.
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